Objektsicherheit und Betreiberhaftung
Die Haftung eines Betreibers eines Gebäudes in seiner rechtlichen Verantwortung (sicherer Betrieb sowie Gefahrenverhütung für Nutzer und Dritte), kann durch den Bertreiber nur dann sicher abgewehrt werden, wenn die dafür erforderliche Objektsicherheit regelmäßig geprüft wird.
Die regelmäßige Überprüfung und Sicherstellung umfasst die Technische Sicherheit (z.B. Wartung, Kontrolle Haustechnik), Brandschutz, Unfallschutz, Gesundheitsschutz, Einbruchschutz sowie Schutz vor Außengefahren (z.B. Hochwasser, Sturm).
Wir erstellen passgenau auf das jeweilige Gebäude abgestimmt,
Prüfsysteme mit pragmatischen Prüflisten, mit denen Sie als Gebäudeeigentümer bzw. -betreiber alle sicherheitsrelevanten Gebäudeaspekte regelmäßig gemäß den gesetzlichen Anforderungen überprüfen und dokumentieren können.